Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im gesamten Internetpräsenz sowie für gesamte Dienstleistung gültig.

  1. Mit umseitiger Unterschrift erkennt der Abfall-/Reststofferzeuger (im weiteren Kunde genannt) unsere nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen an. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichende Reglungen gelten nur, wenn Sie im Einzelfall ausgehandelt sind und schriftlich bestätigt werden.Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln der nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Reglungen sind durch zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die dem beabsichtigten Erfolg möglichst nahe kommen.
  2. Für den Umgang mit den bereitgestellten Behältern gelten folgende Richtlinien:2.1 In den Behältern darf kein Feuer angezündet werden.2.2 Die Behälter sind gleich mäßig zu beladen. Gem. UVV Nr. 32 dürfen die Behälter nur bis Randhöhe beladen werden. Für überladene Behälter wird eon entsprechender Zuschlag berechnet. Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm beladenen Behälter alleine verantwortlich. Insbesondere gilt dies für Behälter , die für Bauschutt, Erde, Mauerbruch usw. bestellt sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Behälter nur mit diesen Materialien beladen werden dürfen. Sollte sich beim Abkippen herausstellen, dass der Behälter auch nur geringfügig mit anderweitigen, insbesondere brennbaren Materialien wie Papier, Plastik, Holz usw. beladen worden sind, sind wir berechtigt, dem Kunden entsprechende, durch Umladung etc. entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigungen der ihm zur Verfügung gestellten Behälter, für letztere allerdings nur insoweit, als diese Beschädigungen nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.2.3 Für Beschädigungen an Hofflächen, Einfahrten, Straßen, Bäumen, usw., die beim Aufstellen bzw. Abholen einschließlich des Absetzen und Aufnehmens des Behälters wird grundsätzlich keine Haftung übernommen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
    Der Behälter darf nur mit einem Kran transportiert werden, wenn vorher unsere Zustimmung eingeholt Worden ist.2.4 Dem Kunden ist für die Sicherung und Kennzeichnung des Containers, sofern er auf öffentlichen Gelände steht, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung ausschließlich verantwortlich.2.5 Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen sind wir bei Bestellung zu informieren, damit die erforderliche behördliche Genehmigung beantragt werden kann. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Für unterlassene Sicherung des Containers oder fehlende Genehmigung haftet ausschließlich der Kunde.
  3. Die Deponierung erfolgt im Auftragt des Kunden zu den gültigen Bedingungen der Deponie bzw. Brecheranlage. Die Entscheidung, ob die Entsorgung des Abfallgutes über eine Deponie oder eine Brecheranlage erfolgt, liegt in unserem ermessen und erfolgt je nach Inhalt des Behälters. Kippgebühren gehen zu lasten des Kunden und werden diesem gesondert in Rechnung gestellt.Der Kunde ist sowohl für die Beschaffenheit als auch für die richtige Deklaration der zu entsorgenden Abfallstoffe allein verantwortlich.Die Abfälle verbleiben im Eigentum des Kunden bis zur endgültigen Übernahme durch eine Deponie bzw. Brecheranlage etc.Gefährliche Abfälle und Sondermüll dürfen nicht in den Container eingefüllt werden. Als solche Abfälle gelten insbesondere die in §1 Absatz 3 und § 2 Absatz 2 Abfallbeförderungsgesetz genannte Sonderabfälle. Darunter fallen z.B. Farben, Lacke, Öle und Fette aller Art sowie Kühlschränke, Kühltruhen, Batterien, Medikamente, E-Geräte, asbesthaltige Stoffe. Bei Nichtbeachtung gehen entstandene Schäden und Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Des weiteren wird ein strafrechtliche Verfolgung nicht ausgeschlossen!Ferner haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die beim Abkippen an Anlagen der Deponie bzw. Brecheranlage verursacht werden, wenn diese Schäden auf ein vertragswidrige Befüllung des Behälters zurückzuführen sind. Diese Haftung trifft den Kunden bereits dann, wenn feststeht, dass die den schaden verursachenden Teile oder Stoffe in den Container gelangt sind, während sich dieser in der Obhut des Kunden befand.Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sin nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeit ist für Vollkaufleute im Sinne des HGB Köln.

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